Abmahnung Sasse und Partner - 5 Days of War - WVG Medien GmbH
Aktuell werden Abmahnungen f�r das nachfolgend genannte Werk versandt:
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanw�lte Sasse & Partner
Rechteinhaber: WVG Medien GmbH
Betroffenes Werk: 5 Days of War
Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 800,00 EUR
Die in nahezu allen Abmahnangelegenheiten pauschal geltend gemachte Zahlungsforderung besteht zum einen aus Anwalts- und Ermittlungskosten sowie einem Anspruch auf Schadenersatz. Je nachdem, ob eine Haftung als T�ter/ Teilnehmer, als St�rer oder gar keine Haftung gegeben ist, sollte das weitere Vorgehen gew�hlt werden. Auch betreffend den Unterlassungsanspruch sollte in erster Linie darauf abgestellt werden, ob tats�chlich eine Verantwortlichkeit im Raum steht. Unter Umst�nden kann es jedoch auch in F�llen, in denen der Unterlassungsanspruch an sich nicht besteht, empfehlenswert sein, diesen rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erf�llen.
Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Verteidigungsm�glichkeiten, deren Bestehen im jeweiligen Einzelfall �berpr�ft werden sollte. Beispielsweise, wenn die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, ist zumindest der Schadenersatzanteil des geforderten Betrages zur�ckzuweisen. Betreffend die Anwaltskosten der Gegenseite k�nnen diese, entweder nach � 97a Abs. 2 UrhG oder nach dem Rechtsanwaltsverg�tungsgesetz (RVG), als niedriger anzusetzen sein als vorgetragen. Schlie�lich ist auch keineswegs gesagt, dass die angegebene IP-Adresse in jedem Fall ohne Fehler ermittelt worden und dem entsprechenden Anschlussinhaber �berhaupt ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Diese und weitere Angriffspunkte sollten zusammen mit einem Anwalt besprochen werden.
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanw�lte Sasse & Partner
Rechteinhaber: WVG Medien GmbH
Betroffenes Werk: 5 Days of War
Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 800,00 EUR
Die in nahezu allen Abmahnangelegenheiten pauschal geltend gemachte Zahlungsforderung besteht zum einen aus Anwalts- und Ermittlungskosten sowie einem Anspruch auf Schadenersatz. Je nachdem, ob eine Haftung als T�ter/ Teilnehmer, als St�rer oder gar keine Haftung gegeben ist, sollte das weitere Vorgehen gew�hlt werden. Auch betreffend den Unterlassungsanspruch sollte in erster Linie darauf abgestellt werden, ob tats�chlich eine Verantwortlichkeit im Raum steht. Unter Umst�nden kann es jedoch auch in F�llen, in denen der Unterlassungsanspruch an sich nicht besteht, empfehlenswert sein, diesen rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erf�llen.
Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Verteidigungsm�glichkeiten, deren Bestehen im jeweiligen Einzelfall �berpr�ft werden sollte. Beispielsweise, wenn die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, ist zumindest der Schadenersatzanteil des geforderten Betrages zur�ckzuweisen. Betreffend die Anwaltskosten der Gegenseite k�nnen diese, entweder nach � 97a Abs. 2 UrhG oder nach dem Rechtsanwaltsverg�tungsgesetz (RVG), als niedriger anzusetzen sein als vorgetragen. Schlie�lich ist auch keineswegs gesagt, dass die angegebene IP-Adresse in jedem Fall ohne Fehler ermittelt worden und dem entsprechenden Anschlussinhaber �berhaupt ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Diese und weitere Angriffspunkte sollten zusammen mit einem Anwalt besprochen werden.
filesharing-abmahnung - 15. Okt, 12:42