Rechtsanw�lte C-S-R mahnen Urhberrechtsverletzungen an "Edelwei� E-10 Gr�ne Ficker"
Filesharing, d.h. der Tausch z.B. von Musikst�cken, Filmen, H�rb�chern usw. mittels spezieller Software erfreut sich gro�er Beliebtheit. Weniger gro� jedoch ist die Freude, aufgrund einer ermittelten Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung zu erhalten.
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanw�lte C-S-R
Rechteinhaber: Oftly-Goldwin GmbH
Betroffenes Werk: Edelwei� E-10 Gr�ne Ficker
Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch
Die in nahezu allen Abmahnangelegenheiten pauschal geltend gemachte Zahlungsforderung besteht zum einen aus Anwalts- und Ermittlungskosten sowie einem Anspruch auf Schadenersatz. Je nachdem, ob eine Haftung als T�ter/ Teilnehmer, als St�rer oder gar keine Haftung gegeben ist, sollte das weitere Vorgehen gew�hlt werden. Auch betreffend den Unterlassungsanspruch sollte in erster Linie darauf abgestellt werden, ob tats�chlich eine Verantwortlichkeit im Raum steht. Unter Umst�nden kann es jedoch auch in F�llen, in denen der Unterlassungsanspruch an sich nicht besteht, empfehlenswert sein, diesen rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erf�llen.
Bereits ohne Blick auf eine m�glicherweise bestehende Verantwortlichkeit f�r den behaupteten Rechtsversto� muss davon abgeraten werden, die Unterlassungserkl�rung in der vorgelegten Form zu unterzeichnen. Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung wie vorgeworfen durch den Anschlussinhaber begangen wurde, so ist ein derart weiter Unterlassungsanspruch nicht ersichtlich. Auch die pauschale Festsetzung der Vertragsstrafe ist nicht notwendig, hier kann nach dem Hamburger Brauch auch eine ins Ermessen des Gl�ubigers gestellte Vertragsstrafe aufgenommen werden.
Die Unterlassungserkl�rung sollte daher keinesfalls im Original abgegeben werden. Der Unterlassungsanspruch kann auch durch Abgabe einer (richtig formulierten!) modifizierten Unterlassungserkl�rung erf�llt werden. Abzuraten ist auch von einer eigenh�ndigen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Vorbringen der falschen Argumente h�ufig als Behauptung ins Blaue hinein unbeachtet bleibt oder der Gegenseite sogar noch weitere Informationen geliefert werden, die dann f�r eine Haftung herangezogen werden.
Stattdessen sollte in Anbetracht der komplexen Materie des Urheberrechtes im Einzelfall die Beratung durch einen Anwalt in Anspruch genommen werden.
Wie kann eine Beratung ablaufen und welches Ergebnis aus ihr folgen?
Wenn die erhobenen Anspr�che nicht bestehen, so werde ich Ihnen unter Umst�nden raten, den Unterlassungsanspruch rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dennoch zu erf�llen. Dies dient der Vermeidung eines Kostenrisikos. Im �brigen werden die Anspr�che, insbesondere der Zahlungsanspruch, entweder mit einer tragf�higen Argumentation zur�ckgewiesen oder schlicht nicht mit der Gegenseite kommuniziert. Schlie�lich liegt das Risiko der Geltendmachung einer unberechtigten Forderung allein beim Rechteinhaber.
Wenn die Anspr�che hingegen bestehen, so sind die M�glichkeiten jeweils vom Einzelfall abh�ngig. �blicherweise bietet sich jedoch die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite an, so dass zumindest eine Reduzierung der Kosten m�glich ist.
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanw�lte C-S-R
Rechteinhaber: Oftly-Goldwin GmbH
Betroffenes Werk: Edelwei� E-10 Gr�ne Ficker
Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch
Die in nahezu allen Abmahnangelegenheiten pauschal geltend gemachte Zahlungsforderung besteht zum einen aus Anwalts- und Ermittlungskosten sowie einem Anspruch auf Schadenersatz. Je nachdem, ob eine Haftung als T�ter/ Teilnehmer, als St�rer oder gar keine Haftung gegeben ist, sollte das weitere Vorgehen gew�hlt werden. Auch betreffend den Unterlassungsanspruch sollte in erster Linie darauf abgestellt werden, ob tats�chlich eine Verantwortlichkeit im Raum steht. Unter Umst�nden kann es jedoch auch in F�llen, in denen der Unterlassungsanspruch an sich nicht besteht, empfehlenswert sein, diesen rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erf�llen.
Bereits ohne Blick auf eine m�glicherweise bestehende Verantwortlichkeit f�r den behaupteten Rechtsversto� muss davon abgeraten werden, die Unterlassungserkl�rung in der vorgelegten Form zu unterzeichnen. Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung wie vorgeworfen durch den Anschlussinhaber begangen wurde, so ist ein derart weiter Unterlassungsanspruch nicht ersichtlich. Auch die pauschale Festsetzung der Vertragsstrafe ist nicht notwendig, hier kann nach dem Hamburger Brauch auch eine ins Ermessen des Gl�ubigers gestellte Vertragsstrafe aufgenommen werden.
Die Unterlassungserkl�rung sollte daher keinesfalls im Original abgegeben werden. Der Unterlassungsanspruch kann auch durch Abgabe einer (richtig formulierten!) modifizierten Unterlassungserkl�rung erf�llt werden. Abzuraten ist auch von einer eigenh�ndigen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Vorbringen der falschen Argumente h�ufig als Behauptung ins Blaue hinein unbeachtet bleibt oder der Gegenseite sogar noch weitere Informationen geliefert werden, die dann f�r eine Haftung herangezogen werden.
Stattdessen sollte in Anbetracht der komplexen Materie des Urheberrechtes im Einzelfall die Beratung durch einen Anwalt in Anspruch genommen werden.
Wie kann eine Beratung ablaufen und welches Ergebnis aus ihr folgen?
Wenn die erhobenen Anspr�che nicht bestehen, so werde ich Ihnen unter Umst�nden raten, den Unterlassungsanspruch rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dennoch zu erf�llen. Dies dient der Vermeidung eines Kostenrisikos. Im �brigen werden die Anspr�che, insbesondere der Zahlungsanspruch, entweder mit einer tragf�higen Argumentation zur�ckgewiesen oder schlicht nicht mit der Gegenseite kommuniziert. Schlie�lich liegt das Risiko der Geltendmachung einer unberechtigten Forderung allein beim Rechteinhaber.
Wenn die Anspr�che hingegen bestehen, so sind die M�glichkeiten jeweils vom Einzelfall abh�ngig. �blicherweise bietet sich jedoch die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite an, so dass zumindest eine Reduzierung der Kosten m�glich ist.
filesharing-abmahnung - 24. Sep, 11:37