Abmahnung f�r den Titel "Pitbull - Bon Bon" durch Kornmeier & Partner
Abmahnende Kanzlei: Kornmeier & Partner
Rechteinhaber: GSDR GmbH
Betroffenes Werk: Pitbull � Bon Bon
Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 450,00 EUR
Zur Erf�llung des Unterlassungsanspruches liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserkl�rung bei. Von der Verwendung ist grunds�tzlich abzuraten, da die Abgabe einer originalen Unterlassungserkl�rung regelm��ig als Schuldanerkenntnis, wenigstens als Zeugnis gegen sich selbst ausgelegt werden kann. Stattdessen sollte der Unterlassungsanspruch regelm��ig mit einer modifizierten Unterlassungserkl�rung erf�llt werden, deren Gestaltung Sie jedoch in die H�nde eines erfahrenen Anwalts legen sollten. Zu gro� ist das Risiko, aufgrund zu weit gefasster Unterlassungserkl�rungen zum einen doch ein Schuldanerkenntnis/ Zeugnis gegen sich selbst abzugeben oder eine un�berschaubare vertragliche Haftung einzugehen. Auch passiert es schnell, dass die Erkl�rung zu eng gefasst wird, der Rechteinhaber folglich eine einstweilige Verf�gung beantragen oder eine Unterlassungsklage einreichen kann.
Nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung sollte der Empf�nger trotz der Formulierungen in dem Abmahnschreiben vor allem eines tun: Ruhe bewahren. Nicht immer sind die behaupteten Anspr�che tats�chlich gegeben. Um diese daher nicht voreilig anzuerkennen, sollte keinesfalls die vorbereitete Unterlassungserkl�rung abgegeben werden. Auch von einer (teilweisen) vorbehaltslosen Zahlung ist zu warnen. Zun�chst sollte festgestellt werden, ob und inwieweit die behauptete Urheberrechtsverletzung �berhaupt mittels des eigenen Anschlusses begangen worden sein kann.
Erst im Anschluss daran ist auf das Abmahnschreiben zu reagieren. Empfehlenswert wird in den meisten F�llen die Abgabe einer Unterlassungserkl�rung sein, die jedoch nur in abge�nderter (�modifizierter�) Form erfolgen sollte. Von der alleinigen Abgabe einer Unterlassungserkl�rung wird h�ufig abzuraten sein, stattdessen sollte ein Begleitschreiben die Anspr�che je nach Sachlage entweder zur�ckweisen oder auf ein entsprechend reduziertes Vergleichsangebot abzielen. Da sowohl bei der Erstellung der modifizierten Unterlassungserkl�rung als auch dem Begleitschreiben schnell in der Folge teure Fehler passieren, ist eine vorherige anwaltliche Beratung zu empfehlen.
Rechteinhaber: GSDR GmbH
Betroffenes Werk: Pitbull � Bon Bon
Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 450,00 EUR
Zur Erf�llung des Unterlassungsanspruches liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserkl�rung bei. Von der Verwendung ist grunds�tzlich abzuraten, da die Abgabe einer originalen Unterlassungserkl�rung regelm��ig als Schuldanerkenntnis, wenigstens als Zeugnis gegen sich selbst ausgelegt werden kann. Stattdessen sollte der Unterlassungsanspruch regelm��ig mit einer modifizierten Unterlassungserkl�rung erf�llt werden, deren Gestaltung Sie jedoch in die H�nde eines erfahrenen Anwalts legen sollten. Zu gro� ist das Risiko, aufgrund zu weit gefasster Unterlassungserkl�rungen zum einen doch ein Schuldanerkenntnis/ Zeugnis gegen sich selbst abzugeben oder eine un�berschaubare vertragliche Haftung einzugehen. Auch passiert es schnell, dass die Erkl�rung zu eng gefasst wird, der Rechteinhaber folglich eine einstweilige Verf�gung beantragen oder eine Unterlassungsklage einreichen kann.
Nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung sollte der Empf�nger trotz der Formulierungen in dem Abmahnschreiben vor allem eines tun: Ruhe bewahren. Nicht immer sind die behaupteten Anspr�che tats�chlich gegeben. Um diese daher nicht voreilig anzuerkennen, sollte keinesfalls die vorbereitete Unterlassungserkl�rung abgegeben werden. Auch von einer (teilweisen) vorbehaltslosen Zahlung ist zu warnen. Zun�chst sollte festgestellt werden, ob und inwieweit die behauptete Urheberrechtsverletzung �berhaupt mittels des eigenen Anschlusses begangen worden sein kann.
Erst im Anschluss daran ist auf das Abmahnschreiben zu reagieren. Empfehlenswert wird in den meisten F�llen die Abgabe einer Unterlassungserkl�rung sein, die jedoch nur in abge�nderter (�modifizierter�) Form erfolgen sollte. Von der alleinigen Abgabe einer Unterlassungserkl�rung wird h�ufig abzuraten sein, stattdessen sollte ein Begleitschreiben die Anspr�che je nach Sachlage entweder zur�ckweisen oder auf ein entsprechend reduziertes Vergleichsangebot abzielen. Da sowohl bei der Erstellung der modifizierten Unterlassungserkl�rung als auch dem Begleitschreiben schnell in der Folge teure Fehler passieren, ist eine vorherige anwaltliche Beratung zu empfehlen.
filesharing-abmahnung - 26. Sep, 21:39