Abmahnung f�r den Film "Schafft Ihr's - Teil 14" durch Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanw�lte
Aktuell werden Abmahnungen f�r das nachfolgend genannte Werk versandt:
Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller
Rechteinhaber: INO Handel & Vertriebs GmbH
Betroffenes Werk: Schafft Ihr's - Teil 14
Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 850,00 EUR
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten daher folgende Schritte beachtet werden:
1. Ruhe bewahren. Dass mit der Abmahnung Druck und Stress erzeugt werden sollen, ist normal und gewollt.
2. Feststellen der tats�chlichen Umst�nde: trifft der Rechtsversto� zu?
3. Falls ja: wie kann dennoch angemessen auf Unterlassungsanspruch und Forderung reagiert werden?
4. Falls nein: wie soll der Anspruch zur�ck gewiesen werden, insbesondere sollte gleichwohl eine Unterlassungserkl�rung abgegeben werden? Anmerkung: in keinem Fall sollte dabei die originale Unterlassungserkl�rung abgegeben werden!
5. Reaktion innerhalb der Frist! Keinerlei Reaktion auf das Abmahnschreiben birgt die Gefahr einer einstweiligen Verf�gung oder Unterlassungsklage in sich. Das Risiko hierf�r scheint im Jahr 2011 deutlich h�her zu liegen als in den Jahren davor.
Auf das Urheberrecht spezialisierte Anw�lte haben Erfahrung mit F�llen der vorbeschriebenen Art und werden Ihnen dabei helfen, richtig zu reagieren.
Gerne k�nnen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung nutzen, um eine knappe Einsch�tzung f�r die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall zu erhalten.
Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller
Rechteinhaber: INO Handel & Vertriebs GmbH
Betroffenes Werk: Schafft Ihr's - Teil 14
Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 850,00 EUR
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten daher folgende Schritte beachtet werden:
1. Ruhe bewahren. Dass mit der Abmahnung Druck und Stress erzeugt werden sollen, ist normal und gewollt.
2. Feststellen der tats�chlichen Umst�nde: trifft der Rechtsversto� zu?
3. Falls ja: wie kann dennoch angemessen auf Unterlassungsanspruch und Forderung reagiert werden?
4. Falls nein: wie soll der Anspruch zur�ck gewiesen werden, insbesondere sollte gleichwohl eine Unterlassungserkl�rung abgegeben werden? Anmerkung: in keinem Fall sollte dabei die originale Unterlassungserkl�rung abgegeben werden!
5. Reaktion innerhalb der Frist! Keinerlei Reaktion auf das Abmahnschreiben birgt die Gefahr einer einstweiligen Verf�gung oder Unterlassungsklage in sich. Das Risiko hierf�r scheint im Jahr 2011 deutlich h�her zu liegen als in den Jahren davor.
Auf das Urheberrecht spezialisierte Anw�lte haben Erfahrung mit F�llen der vorbeschriebenen Art und werden Ihnen dabei helfen, richtig zu reagieren.
Gerne k�nnen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung nutzen, um eine knappe Einsch�tzung f�r die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall zu erhalten.
filesharing-abmahnung - 26. Sep, 14:26