LG D�sseldorf: keine Impressumspflicht bei Wartungsseite

Das Landgericht D�sseldorf hat mit Urteil vom 15.12.2010, Az. 12 O 312/10, entschieden, dass die Impressumspflicht nach � 5 TMG nicht erf�llt werden muss, wenn lediglich eine Vorschalt- oder Wartungsseite vorhanden ist.

Grunds�tzlich m�ssen Diensteanbieter f�r gesch�ftsm��ige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien eine Vielzahl von Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und st�ndig verf�gbar zu halten. Diese Pflicht besteht jedoch nicht, wenn sich die Internetseite durch einen "Baustellenhinweis" erkennbar im Auf- bzw. Umbau befindet und lediglich das Firmenlogo und einen Firmenslogan enth�lt. Wichtig ist dabei allerdings, dass keine konkreten Leistungen beworben werden d�rfen.
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