Waldorf Frommer Rechtsanw�lte: Abmahnung f�r den Film "Bruce Lee - Mein letzter Kampf (Uncut)"
Nach wie vor werden regelm��ig Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten in Tauschb�rsen ausgesprochen.
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanw�lte
Rechteinhaber: Universum Film GmbH
Betroffenes Werk: Bruce Lee - Mein letzter Kampf (Uncut)
Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 956,00 EUR
Grundgedanke einer Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechtes ist, dass dem (vermeintlichen) Rechtsverletzer eine schnelle und kosteng�nstige M�glichkeit gegeben werden soll, den (behaupteten) Rechtsversto� aus der Welt zu schaffen. Hierzu kann ein Rechteinhaber � ggf. vertreten durch eine Rechtsanwaltskanzlei � eine Abmahnung aussprechen lassen, in der dann u.a. Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadenersatz bzw. Kostenerstattungsspr�che geltend gemacht werden.
Wichtig ist dabei, dass je nach Grad der Verantwortlichkeit des Abgemahnten die genannten Anspr�che auch nur in einem entsprechenden Umfang bestehen. Weil der Anschlussinhaber jedoch verschuldensunabh�ngig auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, d�rfte in den allermeisten F�llen empfehlenswert sein, zumindest diesen Anspruch rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erf�llen.
Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist vom jeweiligen Einzelfall abh�ngig. Grunds�tzlich sollte erst nach einer ausf�hrlichen anwaltlichen Beratung auf das Abmahnschreiben geantwortet werden.
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanw�lte
Rechteinhaber: Universum Film GmbH
Betroffenes Werk: Bruce Lee - Mein letzter Kampf (Uncut)
Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 956,00 EUR
Grundgedanke einer Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechtes ist, dass dem (vermeintlichen) Rechtsverletzer eine schnelle und kosteng�nstige M�glichkeit gegeben werden soll, den (behaupteten) Rechtsversto� aus der Welt zu schaffen. Hierzu kann ein Rechteinhaber � ggf. vertreten durch eine Rechtsanwaltskanzlei � eine Abmahnung aussprechen lassen, in der dann u.a. Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadenersatz bzw. Kostenerstattungsspr�che geltend gemacht werden.
Wichtig ist dabei, dass je nach Grad der Verantwortlichkeit des Abgemahnten die genannten Anspr�che auch nur in einem entsprechenden Umfang bestehen. Weil der Anschlussinhaber jedoch verschuldensunabh�ngig auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, d�rfte in den allermeisten F�llen empfehlenswert sein, zumindest diesen Anspruch rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erf�llen.
Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist vom jeweiligen Einzelfall abh�ngig. Grunds�tzlich sollte erst nach einer ausf�hrlichen anwaltlichen Beratung auf das Abmahnschreiben geantwortet werden.
filesharing-abmahnung - 13. Okt, 11:56