OLG Hamm zum Wettbewerbsverh�ltnis im Internethandel
Das OLG Hamm hat entschieden (Beschluss vom 22.08.2009, Az. 4 W 88/09), dass das Recht zur Verfolgung von Wettbewerbsverst��en einen Mitbewerber dann nicht zusteht, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Abmahnung die Internetpr�sentation des Antragstellers offline gestellt war und auch ein Testkauf auf seiner Seite nicht durchgef�hrt werden konnte.
Grunds�tzlich k�nnen Mitbewerber (� 8 Abs. 1, Nr. 1 UWG) wettbewerbsrechtliche Verst��e abmahnen. Allerdings bedarf es hierzu auch eines Wettbewerbsverh�ltnisses. Im konkreten Fall war ein solches nicht gegeben, da der Antragssteller nicht nachweisen konnte, konkurrierend t�tig gewesen zu sein und einen entsprechenden Handel tats�chlich betrieben zu haben.
Grunds�tzlich k�nnen Mitbewerber (� 8 Abs. 1, Nr. 1 UWG) wettbewerbsrechtliche Verst��e abmahnen. Allerdings bedarf es hierzu auch eines Wettbewerbsverh�ltnisses. Im konkreten Fall war ein solches nicht gegeben, da der Antragssteller nicht nachweisen konnte, konkurrierend t�tig gewesen zu sein und einen entsprechenden Handel tats�chlich betrieben zu haben.
filesharing-abmahnung - 13. Okt, 13:17