Abmahnung Waldorf Frommer f�r DHV H�rverlag GmbH Das Silmarillion
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: DHV Der H�rverlag GmbH
Betroffenes Werk: Das Silmarillion
Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 806,00 EUR
Der Vorwurf an Betroffene: das genannte Werk soll unerlaubt in einer Tauschb�rse zum Download angeboten worden sein. Diese vorgeworfene Rechtsverletzung beschert dem Anschlussinhaber nun eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkl�rung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Ob diese Anspr�che bestehen oder nicht l�sst sich nicht allgemein beantworten. Es ist jeweils eine umfassende Pr�fung im Einzelfall erforderlich. Insgesamt hat die Erfahrung aber gezeigt, dass in den meisten F�llen f�r beide Seiten tragbare L�sungen gefunden werden k�nnen.
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten daher folgende Schritte beachtet werden:
1. Ruhe bewahren. Dass mit der Abmahnung Druck und Stress erzeugt werden sollen, ist normal und gewollt.
2. Feststellen der tats�chlichen Umst�nde: trifft der Rechtsversto� zu?
3. Falls ja: wie kann dennoch angemessen auf Unterlassungsanspruch und Forderung reagiert werden?
4. Falls nein: wie soll der Anspruch zur�ck gewiesen werden, insbesondere sollte gleichwohl eine Unterlassungserkl�rung abgegeben werden? Anmerkung: in keinem Fall sollte dabei die originale Unterlassungserkl�rung abgegeben werden!
5. Reaktion innerhalb der Frist! Keinerlei Reaktion auf das Abmahnschreiben birgt die Gefahr einer einstweiligen Verf�gung oder Unterlassungsklage in sich. Das Risiko hierf�r scheint im Jahr 2011 deutlich h�her zu liegen als in den Jahren davor.
Auf das Urheberrecht spezialisierte Anw�lte haben Erfahrung mit F�llen der vorbeschriebenen Art und werden Ihnen dabei helfen, richtig zu reagieren.
Rechteinhaber: DHV Der H�rverlag GmbH
Betroffenes Werk: Das Silmarillion
Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 806,00 EUR
Der Vorwurf an Betroffene: das genannte Werk soll unerlaubt in einer Tauschb�rse zum Download angeboten worden sein. Diese vorgeworfene Rechtsverletzung beschert dem Anschlussinhaber nun eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkl�rung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Ob diese Anspr�che bestehen oder nicht l�sst sich nicht allgemein beantworten. Es ist jeweils eine umfassende Pr�fung im Einzelfall erforderlich. Insgesamt hat die Erfahrung aber gezeigt, dass in den meisten F�llen f�r beide Seiten tragbare L�sungen gefunden werden k�nnen.
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten daher folgende Schritte beachtet werden:
1. Ruhe bewahren. Dass mit der Abmahnung Druck und Stress erzeugt werden sollen, ist normal und gewollt.
2. Feststellen der tats�chlichen Umst�nde: trifft der Rechtsversto� zu?
3. Falls ja: wie kann dennoch angemessen auf Unterlassungsanspruch und Forderung reagiert werden?
4. Falls nein: wie soll der Anspruch zur�ck gewiesen werden, insbesondere sollte gleichwohl eine Unterlassungserkl�rung abgegeben werden? Anmerkung: in keinem Fall sollte dabei die originale Unterlassungserkl�rung abgegeben werden!
5. Reaktion innerhalb der Frist! Keinerlei Reaktion auf das Abmahnschreiben birgt die Gefahr einer einstweiligen Verf�gung oder Unterlassungsklage in sich. Das Risiko hierf�r scheint im Jahr 2011 deutlich h�her zu liegen als in den Jahren davor.
Auf das Urheberrecht spezialisierte Anw�lte haben Erfahrung mit F�llen der vorbeschriebenen Art und werden Ihnen dabei helfen, richtig zu reagieren.
filesharing-abmahnung - 15. Okt, 12:38