Hilfe bei Abmahnung Kornmeier & Partner Rechtsanw�lte - EMI Music Germany GmbH & Co. KG - "David Guetta - Nothing But The Beat"
Abmahnungs-Ticker:
Abmahnende Kanzlei: Kornmeier & Partner Rechtsanw�lte
Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Betroffenes Werk: David Guetta - Nothing But The Beat
Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 450,00 EUR
Ein Vorwurf, den sich viele abmahnende Kanzleien regelm��ig anh�ren m�ssen, ist der der Abzocke. Dabei wird allerdings �bersehen, dass � trotz der Frage ob die geforderten Betr�ge in jedem Fall angemessen sind � durchaus seitens der Rechteinhaber ein berechtigtes Bed�rfnis bestehen kann, gegen Rechtsverletzungen im Internet, insbesondere in Tauschb�rsen, vorzugehen. Aus diesem Grund kann nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts nicht einfach davon ausgegangen werden, es handle sich um eine rechtswidrige Massenabmahnung.
Auf die Abmahnung selbst muss daher in jedem Fall reagiert werden, um insbesondere finanzielle Nachteile zu vermeiden. Das Abmahnschreiben einfach unbeachtet zu lassen, kann nur als grob fahrl�ssig bezeichnet werden.
Ist der erste Schock nach Erhalt einer solchen Abmahnung erst einmal verdaut, sollte innerhalb der gesetzten Fristen eine umfassende anwaltliche Beratung eingeholt werden.
Bereits ohne Blick auf eine m�glicherweise bestehende Verantwortlichkeit f�r den behaupteten Rechtsversto� muss davon abgeraten werden, die Unterlassungserkl�rung in der vorgelegten Form zu unterzeichnen. Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung wie vorgeworfen durch den Anschlussinhaber begangen wurde, so ist ein derart weiter Unterlassungsanspruch nicht ersichtlich. Auch die pauschale Festsetzung der Vertragsstrafe ist nicht notwendig, hier kann nach dem Hamburger Brauch auch eine ins Ermessen des Gl�ubigers gestellte Vertragsstrafe aufgenommen werden.
Die Unterlassungserkl�rung sollte daher keinesfalls im Original abgegeben werden. Der Unterlassungsanspruch kann auch durch Abgabe einer (richtig formulierten!) modifizierten Unterlassungserkl�rung erf�llt werden. Abzuraten ist auch von einer eigenh�ndigen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Vorbringen der falschen Argumente h�ufig als Behauptung ins Blaue hinein unbeachtet bleibt oder der Gegenseite sogar noch weitere Informationen geliefert werden, die dann f�r eine Haftung herangezogen werden.
Stattdessen sollte in Anbetracht der komplexen Materie des Urheberrechtes im Einzelfall die Beratung durch einen Anwalt in Anspruch genommen werden.
Wie kann eine Beratung ablaufen und welches Ergebnis aus ihr folgen?
Wenn die erhobenen Anspr�che nicht bestehen, so werde ich Ihnen unter Umst�nden raten, den Unterlassungsanspruch rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dennoch zu erf�llen. Dies dient der Vermeidung eines Kostenrisikos. Im �brigen werden die Anspr�che, insbesondere der Zahlungsanspruch, entweder mit einer tragf�higen Argumentation zur�ckgewiesen oder schlicht nicht mit der Gegenseite kommuniziert. Schlie�lich liegt das Risiko der Geltendmachung einer unberechtigten Forderung allein beim Rechteinhaber.
Wenn die Anspr�che hingegen bestehen, so sind die M�glichkeiten jeweils vom Einzelfall abh�ngig. �blicherweise bietet sich jedoch die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite an, so dass zumindest eine Reduzierung der Kosten m�glich ist.
Abmahnende Kanzlei: Kornmeier & Partner Rechtsanw�lte
Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Betroffenes Werk: David Guetta - Nothing But The Beat
Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 450,00 EUR
Ein Vorwurf, den sich viele abmahnende Kanzleien regelm��ig anh�ren m�ssen, ist der der Abzocke. Dabei wird allerdings �bersehen, dass � trotz der Frage ob die geforderten Betr�ge in jedem Fall angemessen sind � durchaus seitens der Rechteinhaber ein berechtigtes Bed�rfnis bestehen kann, gegen Rechtsverletzungen im Internet, insbesondere in Tauschb�rsen, vorzugehen. Aus diesem Grund kann nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts nicht einfach davon ausgegangen werden, es handle sich um eine rechtswidrige Massenabmahnung.
Auf die Abmahnung selbst muss daher in jedem Fall reagiert werden, um insbesondere finanzielle Nachteile zu vermeiden. Das Abmahnschreiben einfach unbeachtet zu lassen, kann nur als grob fahrl�ssig bezeichnet werden.
Ist der erste Schock nach Erhalt einer solchen Abmahnung erst einmal verdaut, sollte innerhalb der gesetzten Fristen eine umfassende anwaltliche Beratung eingeholt werden.
Bereits ohne Blick auf eine m�glicherweise bestehende Verantwortlichkeit f�r den behaupteten Rechtsversto� muss davon abgeraten werden, die Unterlassungserkl�rung in der vorgelegten Form zu unterzeichnen. Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung wie vorgeworfen durch den Anschlussinhaber begangen wurde, so ist ein derart weiter Unterlassungsanspruch nicht ersichtlich. Auch die pauschale Festsetzung der Vertragsstrafe ist nicht notwendig, hier kann nach dem Hamburger Brauch auch eine ins Ermessen des Gl�ubigers gestellte Vertragsstrafe aufgenommen werden.
Die Unterlassungserkl�rung sollte daher keinesfalls im Original abgegeben werden. Der Unterlassungsanspruch kann auch durch Abgabe einer (richtig formulierten!) modifizierten Unterlassungserkl�rung erf�llt werden. Abzuraten ist auch von einer eigenh�ndigen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Vorbringen der falschen Argumente h�ufig als Behauptung ins Blaue hinein unbeachtet bleibt oder der Gegenseite sogar noch weitere Informationen geliefert werden, die dann f�r eine Haftung herangezogen werden.
Stattdessen sollte in Anbetracht der komplexen Materie des Urheberrechtes im Einzelfall die Beratung durch einen Anwalt in Anspruch genommen werden.
Wie kann eine Beratung ablaufen und welches Ergebnis aus ihr folgen?
Wenn die erhobenen Anspr�che nicht bestehen, so werde ich Ihnen unter Umst�nden raten, den Unterlassungsanspruch rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dennoch zu erf�llen. Dies dient der Vermeidung eines Kostenrisikos. Im �brigen werden die Anspr�che, insbesondere der Zahlungsanspruch, entweder mit einer tragf�higen Argumentation zur�ckgewiesen oder schlicht nicht mit der Gegenseite kommuniziert. Schlie�lich liegt das Risiko der Geltendmachung einer unberechtigten Forderung allein beim Rechteinhaber.
Wenn die Anspr�che hingegen bestehen, so sind die M�glichkeiten jeweils vom Einzelfall abh�ngig. �blicherweise bietet sich jedoch die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite an, so dass zumindest eine Reduzierung der Kosten m�glich ist.
filesharing-abmahnung - 15. Okt, 12:48