Samstag, 15. Oktober 2011

Hilfe bei Abmahnung Kornmeier & Partner Rechtsanw�lte - EMI Music Germany GmbH & Co. KG - "David Guetta - Nothing But The Beat"

Abmahnungs-Ticker:

Abmahnende Kanzlei: Kornmeier & Partner Rechtsanw�lte

Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH & Co. KG

Betroffenes Werk: David Guetta - Nothing But The Beat

Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 450,00 EUR

Ein Vorwurf, den sich viele abmahnende Kanzleien regelm��ig anh�ren m�ssen, ist der der Abzocke. Dabei wird allerdings �bersehen, dass � trotz der Frage ob die geforderten Betr�ge in jedem Fall angemessen sind � durchaus seitens der Rechteinhaber ein berechtigtes Bed�rfnis bestehen kann, gegen Rechtsverletzungen im Internet, insbesondere in Tauschb�rsen, vorzugehen. Aus diesem Grund kann nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts nicht einfach davon ausgegangen werden, es handle sich um eine rechtswidrige Massenabmahnung.

Auf die Abmahnung selbst muss daher in jedem Fall reagiert werden, um insbesondere finanzielle Nachteile zu vermeiden. Das Abmahnschreiben einfach unbeachtet zu lassen, kann nur als grob fahrl�ssig bezeichnet werden.

Ist der erste Schock nach Erhalt einer solchen Abmahnung erst einmal verdaut, sollte innerhalb der gesetzten Fristen eine umfassende anwaltliche Beratung eingeholt werden.

Bereits ohne Blick auf eine m�glicherweise bestehende Verantwortlichkeit f�r den behaupteten Rechtsversto� muss davon abgeraten werden, die Unterlassungserkl�rung in der vorgelegten Form zu unterzeichnen. Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung wie vorgeworfen durch den Anschlussinhaber begangen wurde, so ist ein derart weiter Unterlassungsanspruch nicht ersichtlich. Auch die pauschale Festsetzung der Vertragsstrafe ist nicht notwendig, hier kann nach dem Hamburger Brauch auch eine ins Ermessen des Gl�ubigers gestellte Vertragsstrafe aufgenommen werden.

Die Unterlassungserkl�rung sollte daher keinesfalls im Original abgegeben werden. Der Unterlassungsanspruch kann auch durch Abgabe einer (richtig formulierten!) modifizierten Unterlassungserkl�rung erf�llt werden. Abzuraten ist auch von einer eigenh�ndigen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Vorbringen der falschen Argumente h�ufig als Behauptung ins Blaue hinein unbeachtet bleibt oder der Gegenseite sogar noch weitere Informationen geliefert werden, die dann f�r eine Haftung herangezogen werden.

Stattdessen sollte in Anbetracht der komplexen Materie des Urheberrechtes im Einzelfall die Beratung durch einen Anwalt in Anspruch genommen werden.

Wie kann eine Beratung ablaufen und welches Ergebnis aus ihr folgen?

Wenn die erhobenen Anspr�che nicht bestehen, so werde ich Ihnen unter Umst�nden raten, den Unterlassungsanspruch rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dennoch zu erf�llen. Dies dient der Vermeidung eines Kostenrisikos. Im �brigen werden die Anspr�che, insbesondere der Zahlungsanspruch, entweder mit einer tragf�higen Argumentation zur�ckgewiesen oder schlicht nicht mit der Gegenseite kommuniziert. Schlie�lich liegt das Risiko der Geltendmachung einer unberechtigten Forderung allein beim Rechteinhaber.

Wenn die Anspr�che hingegen bestehen, so sind die M�glichkeiten jeweils vom Einzelfall abh�ngig. �blicherweise bietet sich jedoch die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite an, so dass zumindest eine Reduzierung der Kosten m�glich ist.

Hilfe bei einer Abmahnung f�r den Film "Sacrifice" durch Kanzlei Waldorf Frommer

Erneut wurde in unserer Kanzlei eine Abmahnung zur Pr�fung vorgelegt:

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanw�lte

Rechteinhaber: Universum Film GmbH

Betroffenes Werk: Sacrifice

Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von insgesamt 956,00 EUR, davon 506,00 EUR Anwaltskosten und 450,00 EUR Schadenersatz

Zur Erf�llung des Unterlassungsanspruches liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserkl�rung bei. Von der Verwendung ist grunds�tzlich abzuraten, da die Abgabe einer originalen Unterlassungserkl�rung regelm��ig als Schuldanerkenntnis, wenigstens als Zeugnis gegen sich selbst ausgelegt werden kann. Stattdessen sollte der Unterlassungsanspruch regelm��ig mit einer modifizierten Unterlassungserkl�rung erf�llt werden, deren Gestaltung Sie jedoch in die H�nde eines erfahrenen Anwalts legen sollten. Zu gro� ist das Risiko, aufgrund zu weit gefasster Unterlassungserkl�rungen zum einen doch ein Schuldanerkenntnis/ Zeugnis gegen sich selbst abzugeben oder eine un�berschaubare vertragliche Haftung einzugehen. Auch passiert es schnell, dass die Erkl�rung zu eng gefasst wird, der Rechteinhaber folglich eine einstweilige Verf�gung beantragen oder eine Unterlassungsklage einreichen kann.

Welche Ziele verfolgt die Beratung durch einen Anwalt nach Erhalt eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechtes?

Zum einen sollen Sie davor gesch�tzt werden, sich durch die Abgabe einer zu weit gefassten Unterlassungserkl�rung einer un�berschaubaren Haftung auszusetzen. Gleichzeitig darf die Unterlassungserkl�rung aber auch nicht zu eng gefasst werden, da andernfalls gerichtliche Verfahren drohen k�nnen. Diese sind zeitaufw�ndig und kostenintensiv.

Auch die Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens geh�rt zur typischen Vorgehensweise in Abmahnangelegenheiten.

Dar�ber hinaus soll die Beratung Ihnen nat�rlich auch einen Mehrwert bringen: insoweit verfolgen wir mit unserer Beratung auch das Ziel, die geltend gemachten Zahlungsanspr�che in jedem Fall entweder vollst�ndig abzuwehren oder zumindest deutlich zu reduzieren. Die in den Abmahnschreiben enthaltenen Forderungen sind dabei unseres Erachtens in jedem Fall zu hoch bemessen. Selbst bei der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ist daher im Regelfall eine Senkung der Gesamtkosten m�glich.

Gerne werden wir Sie im Rahmen einer knappen Ersteinsch�tzung �ber Chancen und Risiken sowie die Kosten einer anwaltlichen Vertretung aufkl�ren.

Abmahnung Sasse und Partner - 5 Days of War - WVG Medien GmbH

Aktuell werden Abmahnungen f�r das nachfolgend genannte Werk versandt:

Abmahnende Kanzlei: Rechtsanw�lte Sasse & Partner

Rechteinhaber: WVG Medien GmbH

Betroffenes Werk: 5 Days of War

Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 800,00 EUR

Die in nahezu allen Abmahnangelegenheiten pauschal geltend gemachte Zahlungsforderung besteht zum einen aus Anwalts- und Ermittlungskosten sowie einem Anspruch auf Schadenersatz. Je nachdem, ob eine Haftung als T�ter/ Teilnehmer, als St�rer oder gar keine Haftung gegeben ist, sollte das weitere Vorgehen gew�hlt werden. Auch betreffend den Unterlassungsanspruch sollte in erster Linie darauf abgestellt werden, ob tats�chlich eine Verantwortlichkeit im Raum steht. Unter Umst�nden kann es jedoch auch in F�llen, in denen der Unterlassungsanspruch an sich nicht besteht, empfehlenswert sein, diesen rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erf�llen.

Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Verteidigungsm�glichkeiten, deren Bestehen im jeweiligen Einzelfall �berpr�ft werden sollte. Beispielsweise, wenn die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, ist zumindest der Schadenersatzanteil des geforderten Betrages zur�ckzuweisen. Betreffend die Anwaltskosten der Gegenseite k�nnen diese, entweder nach � 97a Abs. 2 UrhG oder nach dem Rechtsanwaltsverg�tungsgesetz (RVG), als niedriger anzusetzen sein als vorgetragen. Schlie�lich ist auch keineswegs gesagt, dass die angegebene IP-Adresse in jedem Fall ohne Fehler ermittelt worden und dem entsprechenden Anschlussinhaber �berhaupt ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Diese und weitere Angriffspunkte sollten zusammen mit einem Anwalt besprochen werden.

Abmahnung Waldorf Frommer f�r DHV H�rverlag GmbH Der Elbenstern

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanw�lte

Rechteinhaber: DHV Der H�rverlag GmbH

Betroffenes Werk: Der Elbenstern

Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch

Mit der betreffenden Abmahnung macht der Rechteinhaber eine Verletzung von Urheberrechten an einem gesch�tzten Werk geltend. Die Rechtsverletzung soll durch das unerlaubte Anbieten in einer Tauschb�rse (wie z.B. edonkey, emula, bittorent) erfolgt sein. Ermittelt werden solche Rechtsverletzungen durch spezielle �berwachungsunternehmen, die im Auftrag der Rechteinhaber in Tauschb�rsen gezielt die IP-Adressen mutma�licher Rechtsverletzer protokollieren. Anschlie�end wird �ber ein gerichtliches Verfahren nach � 101 Abs. 9 UrhG der Anschlussinhaber ermittelt und diesem eine Abmahnung zugestellt.

Nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung sollte der Empf�nger trotz der Formulierungen in dem Abmahnschreiben vor allem eines tun: Ruhe bewahren. Nicht immer sind die behaupteten Anspr�che tats�chlich gegeben. Um diese daher nicht voreilig anzuerkennen, sollte keinesfalls die vorbereitete Unterlassungserkl�rung abgegeben werden. Auch von einer (teilweisen) vorbehaltslosen Zahlung ist zu warnen. Zun�chst sollte festgestellt werden, ob und inwieweit die behauptete Urheberrechtsverletzung �berhaupt mittels des eigenen Anschlusses begangen worden sein kann.

Erst im Anschluss daran ist auf das Abmahnschreiben zu reagieren. Empfehlenswert wird in den meisten F�llen die Abgabe einer Unterlassungserkl�rung sein, die jedoch nur in abge�nderter (�modifizierter�) Form erfolgen sollte. Von der alleinigen Abgabe einer Unterlassungserkl�rung wird h�ufig abzuraten sein, stattdessen sollte ein Begleitschreiben die Anspr�che je nach Sachlage entweder zur�ckweisen oder auf ein entsprechend reduziertes Vergleichsangebot abzielen. Da sowohl bei der Erstellung der modifizierten Unterlassungserkl�rung als auch dem Begleitschreiben schnell in der Folge teure Fehler passieren, ist eine vorherige anwaltliche Beratung zu empfehlen.

Abmahnung Waldorf Frommer f�r DHV H�rverlag GmbH Das Silmarillion

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer

Rechteinhaber: DHV Der H�rverlag GmbH

Betroffenes Werk: Das Silmarillion

Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 806,00 EUR

Der Vorwurf an Betroffene: das genannte Werk soll unerlaubt in einer Tauschb�rse zum Download angeboten worden sein. Diese vorgeworfene Rechtsverletzung beschert dem Anschlussinhaber nun eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkl�rung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Ob diese Anspr�che bestehen oder nicht l�sst sich nicht allgemein beantworten. Es ist jeweils eine umfassende Pr�fung im Einzelfall erforderlich. Insgesamt hat die Erfahrung aber gezeigt, dass in den meisten F�llen f�r beide Seiten tragbare L�sungen gefunden werden k�nnen.

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten daher folgende Schritte beachtet werden:

1. Ruhe bewahren. Dass mit der Abmahnung Druck und Stress erzeugt werden sollen, ist normal und gewollt.

2. Feststellen der tats�chlichen Umst�nde: trifft der Rechtsversto� zu?

3. Falls ja: wie kann dennoch angemessen auf Unterlassungsanspruch und Forderung reagiert werden?

4. Falls nein: wie soll der Anspruch zur�ck gewiesen werden, insbesondere sollte gleichwohl eine Unterlassungserkl�rung abgegeben werden? Anmerkung: in keinem Fall sollte dabei die originale Unterlassungserkl�rung abgegeben werden!

5. Reaktion innerhalb der Frist! Keinerlei Reaktion auf das Abmahnschreiben birgt die Gefahr einer einstweiligen Verf�gung oder Unterlassungsklage in sich. Das Risiko hierf�r scheint im Jahr 2011 deutlich h�her zu liegen als in den Jahren davor.

Auf das Urheberrecht spezialisierte Anw�lte haben Erfahrung mit F�llen der vorbeschriebenen Art und werden Ihnen dabei helfen, richtig zu reagieren.

Donnerstag, 13. Oktober 2011

OLG Hamm zum Wettbewerbsverh�ltnis im Internethandel

Das OLG Hamm hat entschieden (Beschluss vom 22.08.2009, Az. 4 W 88/09), dass das Recht zur Verfolgung von Wettbewerbsverst��en einen Mitbewerber dann nicht zusteht, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Abmahnung die Internetpr�sentation des Antragstellers offline gestellt war und auch ein Testkauf auf seiner Seite nicht durchgef�hrt werden konnte.

Grunds�tzlich k�nnen Mitbewerber (� 8 Abs. 1, Nr. 1 UWG) wettbewerbsrechtliche Verst��e abmahnen. Allerdings bedarf es hierzu auch eines Wettbewerbsverh�ltnisses. Im konkreten Fall war ein solches nicht gegeben, da der Antragssteller nicht nachweisen konnte, konkurrierend t�tig gewesen zu sein und einen entsprechenden Handel tats�chlich betrieben zu haben.

AG Hamburg: Kein Schadenerstz, wenn Dritter einen mit veralteter Technologie gesch�tzten Internetanschluss unberechtigt nutzt

Nach einem Urteil des AG Hamburg vom 07.06.2011, Az. 36a C 71/11, kann der Rechteinhaber an einem Musiktitel keinen Schadensersatz von dem Inhaber eines Internetanschlusses verlangen, wenn dieser einen WLAN-Router mit alter Verschl�sselungstechnologie verwendet (z.B. WEP) und ein Dritter sich unerkannt darauf einloggt, um den betreffenden Musiktitel rechtswidrig aus dem Internet herunterzuladen bzw zum Upload anzubieten.

Das Gericht f�hrt dazu aus:

"Wird �ber eine IP-Adresse ein gesch�tztes Werk �ffentlich zug�nglich gemacht, spricht eine tats�chliche Vermutung daf�r, dass der Anschlussinhaber f�r die Rechtsverletzung verantwortlich Ist. Der Anschhlussinhaber, der geltend macht, jemand anders habe die Rechtsverletzung begangen, tr�gt hierf�r eine sekund�re Darlegungslast (BGH GRUR 2010 633, 634, Rz. 12 - �Sommer unseres Lebens�), Dieser sekund�ren Darlegungslast ist die Beklagte nicht nachgekommen. Unter Ber�cksichtigung des substantiierten Klagevortrages hat die Beklagte mit dem Vortrag, sie verf�ge �ber keine Software zur Teilnahme an Tauschb�rsen, verbunden mit dem Verweis auf einen unbekannten Dritten, der dIe Urheberrechtsverletzung �ber ihren, der Beklagten, WLAN-Anschluss begangen habe, ihrer sekund�ren Darlegungslast nicht gen�gt.

Zudem kann als St�rer auf Unterlassung - und damit auch auf Erstattung der Kosten f�r die Rechtsverfolgung - in Anspruch genommen werden, wer - ohne T�ter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Welse willentlich und ad�quat kausal zur Verletzung des gesch�tzten Rechtsguts beitr�gt (BGH a.a.O., Rz. 19 ff.). Der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Netzes ist - auch bei Privatpersonen - ad�quat kausal f�r Urheberrebhtsverletzungen, die unbekannte Dritte unter Einsatz dIeses Netzes begehen (BGH vom 12.05.2010, Rz. 20 f. (Az. I ZR 121/08)). Zwar ist es einer Privatperson nicht zumutbar, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen (BGH vom 12.05.2010, Rz. 23 (Az. I ZR 121/08)). Dies hat jedoch nicht zur Folge, dass ein Netz, das fr�h eingerichtet wurde, gar nicht gesichert sein muss, sondern nur, dass, wenn einmal eine zu diesem Zeitpunkt markt�bliche Sicherung eingerichtet wurde, diese nicht ohne Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung regelm��ig dem neuesten Stand der Technik angepasst werden muss. DIe Beklagte hat nIcht vorgetragen, dass ihr WLAN-Netz in irgendeiner Weise gesichert gewesen w�re."

Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanw�lte f�r den Film "This Ain`t Lady Gaga XXX"

Aktuelle Filesharing-Abmahnung:

Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller

Rechteinhaber: LFP Video Group LLC

Betroffenes Werk: This Ain`t Lady Gaga XXX

Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und pauschaler Zahlungsanspruch f�r Anwaltskosten und Schadnersatz in H�he von 850,00 EUR

Die Abmahnung richtet sich in nahezu jedem Fall zun�chst an den Anschlussinhaber, der als Person hinter dem Internetanschluss ermittelt werden kann. Ob dieser jedoch tats�chlich f�r die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden kann, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Wichtig ist allerdings, dass das Abmahnschreiben nicht unbeachtet bleiben darf, da in diesem Fall kostenintensive gerichtliche Verfahren drohen k�nnen.

Nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung sollte der Empf�nger trotz der Formulierungen in dem Abmahnschreiben vor allem eines tun: Ruhe bewahren. Nicht immer sind die behaupteten Anspr�che tats�chlich gegeben. Um diese daher nicht voreilig anzuerkennen, sollte keinesfalls die vorbereitete Unterlassungserkl�rung abgegeben werden. Auch von einer (teilweisen) vorbehaltslosen Zahlung ist zu warnen. Zun�chst sollte festgestellt werden, ob und inwieweit die behauptete Urheberrechtsverletzung �berhaupt mittels des eigenen Anschlusses begangen worden sein kann.

Erst im Anschluss daran ist auf das Abmahnschreiben zu reagieren. Empfehlenswert wird in den meisten F�llen die Abgabe einer Unterlassungserkl�rung sein, die jedoch nur in abge�nderter (�modifizierter�) Form erfolgen sollte. Von der alleinigen Abgabe einer Unterlassungserkl�rung wird h�ufig abzuraten sein, stattdessen sollte ein Begleitschreiben die Anspr�che je nach Sachlage entweder zur�ckweisen oder auf ein entsprechend reduziertes Vergleichsangebot abzielen. Da sowohl bei der Erstellung der modifizierten Unterlassungserkl�rung als auch dem Begleitschreiben schnell in der Folge teure Fehler passieren, ist eine vorherige anwaltliche Beratung zu empfehlen.

Waldorf Frommer Rechtsanw�lte: Abmahnung f�r den Film "Bruce Lee - Mein letzter Kampf (Uncut)"

Nach wie vor werden regelm��ig Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten in Tauschb�rsen ausgesprochen.

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanw�lte

Rechteinhaber: Universum Film GmbH

Betroffenes Werk: Bruce Lee - Mein letzter Kampf (Uncut)

Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 956,00 EUR

Grundgedanke einer Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechtes ist, dass dem (vermeintlichen) Rechtsverletzer eine schnelle und kosteng�nstige M�glichkeit gegeben werden soll, den (behaupteten) Rechtsversto� aus der Welt zu schaffen. Hierzu kann ein Rechteinhaber � ggf. vertreten durch eine Rechtsanwaltskanzlei � eine Abmahnung aussprechen lassen, in der dann u.a. Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadenersatz bzw. Kostenerstattungsspr�che geltend gemacht werden.

Wichtig ist dabei, dass je nach Grad der Verantwortlichkeit des Abgemahnten die genannten Anspr�che auch nur in einem entsprechenden Umfang bestehen. Weil der Anschlussinhaber jedoch verschuldensunabh�ngig auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, d�rfte in den allermeisten F�llen empfehlenswert sein, zumindest diesen Anspruch rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erf�llen.

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist vom jeweiligen Einzelfall abh�ngig. Grunds�tzlich sollte erst nach einer ausf�hrlichen anwaltlichen Beratung auf das Abmahnschreiben geantwortet werden.

Rasch Rechtsanw�lte Abmahnung Jennifer Rostock - Mit Haut und Haar

Filesharing, d.h. der Tausch z.B. von Musikst�cken, Filmen, H�rb�chern usw. mittels spezieller Software erfreut sich gro�er Beliebtheit. Weniger gro� jedoch ist die Freude, aufgrund einer ermittelten Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung zu erhalten.

Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanw�lte

Rechteinhaber: Warner Music Group Germany Holding GmbH

Betroffenes Werk: Mit Haut und Haar von Jennifer Rostock

Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 1.200,00 EUR

Ein Vorwurf, den sich viele abmahnende Kanzleien regelm��ig anh�ren m�ssen, ist der der Abzocke. Dabei wird allerdings �bersehen, dass � trotz der Frage ob die geforderten Betr�ge in jedem Fall angemessen sind � durchaus seitens der Rechteinhaber ein berechtigtes Bed�rfnis bestehen kann, gegen Rechtsverletzungen im Internet, insbesondere in Tauschb�rsen, vorzugehen. Aus diesem Grund kann nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts nicht einfach davon ausgegangen werden, es handle sich um eine rechtswidrige Massenabmahnung.

Auf die Abmahnung selbst muss daher in jedem Fall reagiert werden, um insbesondere finanzielle Nachteile zu vermeiden. Das Abmahnschreiben einfach unbeachtet zu lassen, kann nur als grob fahrl�ssig bezeichnet werden.

Ist der erste Schock nach Erhalt einer solchen Abmahnung erst einmal verdaut, sollte innerhalb der gesetzten Fristen eine umfassende anwaltliche Beratung eingeholt werden.

Bereits ohne Blick auf eine m�glicherweise bestehende Verantwortlichkeit f�r den behaupteten Rechtsversto� muss davon abgeraten werden, die Unterlassungserkl�rung in der vorgelegten Form zu unterzeichnen. Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung wie vorgeworfen durch den Anschlussinhaber begangen wurde, so ist ein derart weiter Unterlassungsanspruch nicht ersichtlich. Auch die pauschale Festsetzung der Vertragsstrafe ist nicht notwendig, hier kann nach dem Hamburger Brauch auch eine ins Ermessen des Gl�ubigers gestellte Vertragsstrafe aufgenommen werden.

Die Unterlassungserkl�rung sollte daher keinesfalls im Original abgegeben werden. Der Unterlassungsanspruch kann auch durch Abgabe einer (richtig formulierten!) modifizierten Unterlassungserkl�rung erf�llt werden. Abzuraten ist auch von einer eigenh�ndigen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Vorbringen der falschen Argumente h�ufig als Behauptung ins Blaue hinein unbeachtet bleibt oder der Gegenseite sogar noch weitere Informationen geliefert werden, die dann f�r eine Haftung herangezogen werden.

Stattdessen sollte in Anbetracht der komplexen Materie des Urheberrechtes im Einzelfall die Beratung durch einen Anwalt in Anspruch genommen werden.

Wie kann eine Beratung ablaufen und welches Ergebnis aus ihr folgen?

Wenn die erhobenen Anspr�che nicht bestehen, so werde ich Ihnen unter Umst�nden raten, den Unterlassungsanspruch rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dennoch zu erf�llen. Dies dient der Vermeidung eines Kostenrisikos. Im �brigen werden die Anspr�che, insbesondere der Zahlungsanspruch, entweder mit einer tragf�higen Argumentation zur�ckgewiesen oder schlicht nicht mit der Gegenseite kommuniziert. Schlie�lich liegt das Risiko der Geltendmachung einer unberechtigten Forderung allein beim Rechteinhaber.

Wenn die Anspr�che hingegen bestehen, so sind die M�glichkeiten jeweils vom Einzelfall abh�ngig. �blicherweise bietet sich jedoch die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite an, so dass zumindest eine Reduzierung der Kosten m�glich ist.

Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH Waldorf Frommer Die Drei Musketiere

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanw�lte

Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH

Betroffenes Werk: Die Drei Musketiere

Geltend gemachte Anspr�che: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in H�he von 956,00 EUR

Mit der betreffenden Abmahnung macht der Rechteinhaber eine Verletzung von Urheberrechten an einem gesch�tzten Werk geltend. Die Rechtsverletzung soll durch das unerlaubte Anbieten in einer Tauschb�rse (wie z.B. edonkey, emula, bittorent) erfolgt sein. Ermittelt werden solche Rechtsverletzungen durch spezielle �berwachungsunternehmen, die im Auftrag der Rechteinhaber in Tauschb�rsen gezielt die IP-Adressen mutma�licher Rechtsverletzer protokollieren. Anschlie�end wird �ber ein gerichtliches Verfahren nach � 101 Abs. 9 UrhG der Anschlussinhaber ermittelt und diesem eine Abmahnung zugestellt.

Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Verteidigungsm�glichkeiten, deren Bestehen im jeweiligen Einzelfall �berpr�ft werden sollte. Beispielsweise, wenn die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, ist zumindest der Schadenersatzanteil des geforderten Betrages zur�ckzuweisen. Betreffend die Anwaltskosten der Gegenseite k�nnen diese, entweder nach � 97a Abs. 2 UrhG oder nach dem Rechtsanwaltsverg�tungsgesetz (RVG), als niedriger anzusetzen sein als vorgetragen. Schlie�lich ist auch keineswegs gesagt, dass die angegebene IP-Adresse in jedem Fall ohne Fehler ermittelt worden und dem entsprechenden Anschlussinhaber �berhaupt ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Diese und weitere Angriffspunkte sollten zusammen mit einem Anwalt besprochen werden.

Gerne k�nnen Sie unsere Beratungsanfrage nutzen. Zudem k�nnen Sie sich vorab �ber die Kosten der Beratung informieren.

Dienstag, 11. Oktober 2011

LG Wuppertal: Keine Strafbarkeit bei unbefugter WLAN-Nutzung

Nach einem Beschluss des LG Wuppertal vom 19.10.2010, Az. 25 Qs 177/10, soll die unbefugte Nutzung eines fremden WLAN-Funknetzwerkes unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar sein. Durch die Benutzung eines fremden Netzwerkes als solches werden weder Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, des Datenschutzgesetzes noch des Strafgesetzbuches verletzt.

Dies solle jedenfalls dann gelten, wenn das betreffende WLAN-Funknetzwerk unverschl�sselt betrieben werde. Eine Strafbarkeit k�me erst dann in Betracht, wenn w�hrend der Nutzung unerlaubte Handlungen begangen w�rden.

LG K�ln zur Ver�ffentlichung einer Abmahnung im Internet

Das LG K�ln hat mit Urteil vom 07.07.2010, Az. 28 O 211/10, entschieden, dass ein Rechtsanwalt einem Berufskollegen nicht untersagen kann, eine von ihm versendete Abmahnung im Rahmen eines in seiner Kanzleihomepage enthaltenen, allgemein gehaltenen Artikels �ber Abmahnungen und die M�glichkeiten des Abgemahnten zu ver�ffentlichen.

Das Gericht sah hierin keine das Pers�nlichkeitsrecht des Verfassers der ver�ffentlichten Abmahnung verletzende �ffentliche "Anprangerung". Gleicherma�en kann einem Rechtsanwalt in der Regel auch nicht untersagt werden, sogenannte "Gegnerlisten" auf seiner Kanzleihomepage zu ver�ffentlichen. Dies sei unter Ber�cksichtigung der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) zul�ssig.

LG D�sseldorf: keine Impressumspflicht bei Wartungsseite

Das Landgericht D�sseldorf hat mit Urteil vom 15.12.2010, Az. 12 O 312/10, entschieden, dass die Impressumspflicht nach � 5 TMG nicht erf�llt werden muss, wenn lediglich eine Vorschalt- oder Wartungsseite vorhanden ist.

Grunds�tzlich m�ssen Diensteanbieter f�r gesch�ftsm��ige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien eine Vielzahl von Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und st�ndig verf�gbar zu halten. Diese Pflicht besteht jedoch nicht, wenn sich die Internetseite durch einen "Baustellenhinweis" erkennbar im Auf- bzw. Umbau befindet und lediglich das Firmenlogo und einen Firmenslogan enth�lt. Wichtig ist dabei allerdings, dass keine konkreten Leistungen beworben werden d�rfen.
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